Gestern, am 13. August, veröffentlichte der Staatsrat eine neue Reihe von Anpassungen der Verwaltungsgenehmigungen, darunter eine Regelung zu elektronischen Veröffentlichungen in Zusammenarbeit mit ausländischen Institutionen. In der Außenwelt wird allgemein angenommen, dass für importierte Spiele keine Genehmigung der staatlichen Verwaltung für Presse, Veröffentlichungen, Radio, Film und Fernsehen mehr erforderlich ist. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein reines Missverständnis der Politik. Die oben genannte aufgehobene behördliche Genehmigung hat grundsätzlich nichts mit importierten Spielen zu tun. Gestern wurde die „Entscheidung des Staatsrates zur Aufhebung und Anpassung einer Reihe von Verwaltungsgenehmigungsgegenständen und anderen Angelegenheiten“ offiziell veröffentlicht. Insgesamt wurden mit diesem Beschluss 45 Verwaltungsgenehmigungsgegenstände aufgehoben und delegiert. Unter anderem geht aus Artikel 31 hervor, dass die „Genehmigung für die Zusammenarbeit von Verlagseinheiten für elektronische Veröffentlichungen mit ausländischen Institutionen zur Veröffentlichung elektronischer Veröffentlichungen“, die ursprünglich der Staatlichen Verwaltung für Presse, Veröffentlichung, Radio, Film und Fernsehen unterstand, aufgehoben wurde. Diese Entscheidung wurde von einigen Medien auch so verstanden: „Der Staatsrat hat die Aufhebung der Funktion der staatlichen Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen zur Genehmigung ausländischer Spiele angekündigt.“ Dies ist eine völlige Fehlinterpretation. Tatsächlich stammen die Bestimmungen zu elektronischen Veröffentlichungen im Ausland, die dieses Mal aufgehoben wurden, aus der „Entscheidung des Staatsrates zur Erteilung von Verwaltungslizenzen für Gegenstände mit Verwaltungsgenehmigung, die reserviert werden müssen“ vom 29. Juni 2004. Bei der oben erwähnten aufgehobenen Verwaltungsgenehmigung handelt es sich um Artikel 329 im Anhang dieses Dokuments. Als ausführende Behörde wurde damals die Allgemeine Verwaltung für Presse und Publikation festgelegt, die heute die Staatliche Verwaltung für Presse, Publikation, Rundfunk, Film und Fernsehen ist. Im Anhang dieses 2004 veröffentlichten Dokuments heißt es in Artikel 328: „Genehmigung zur Veröffentlichung elektronischer Publikationen (einschließlich Internet-Spielwerke), die von ausländischen Urheberrechtsinhabern autorisiert wurden“, und die ausführende Behörde ist ebenfalls die Allgemeine Verwaltung für Presse und Veröffentlichungen. Offensichtlich handelt es sich bei Artikel 328 um eine Genehmigung, die in engem Zusammenhang mit Spielen steht, und diese Genehmigung wurde nicht aufgehoben. Auch einige Leute aus der Spielebranche haben die oben genannte Situation bestätigt. Sie haben bestätigt, dass importierte Spiele noch immer der vorherigen Genehmigung der Staatlichen Verwaltung für Presse, Veröffentlichungen, Radio, Film und Fernsehen bedürfen. Der gesamte Prozess hat sich nicht geändert und alle importierten Spiele unterliegen dem „Autorisierungs“-Modell gemäß Artikel 328 und nicht dem „Kooperations“-Modell gemäß Artikel 329. Ein anderer Insider hat verraten, dass Artikel 329 hauptsächlich den Inhalt von CD-ROM-Medien betrifft. Als Gewinner des Qingyun-Plans von Toutiao und des Bai+-Plans von Baijiahao, des Baidu-Digitalautors des Jahres 2019, des beliebtesten Autors von Baijiahao im Technologiebereich, des Sogou-Autors für Technologie und Kultur 2019 und des einflussreichsten Schöpfers des Baijiahao-Vierteljahrs 2021 hat er viele Auszeichnungen gewonnen, darunter den Sohu Best Industry Media Person 2013, den dritten Platz beim China New Media Entrepreneurship Competition Beijing 2015, den Guangmang Experience Award 2015, den dritten Platz im Finale des China New Media Entrepreneurship Competition 2015 und den Baidu Dynamic Annual Powerful Celebrity 2018. |
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